Peter Drechsler
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Folgende Texte sind im Laufe der letzten Jahre entstanden. Es sind Texte, die ich für meine Freunde recherchiert habe. Harsche Kritik vertragen Sie nicht.
Liebe Freunde,
wie wir alle wissen, ist es um unseren Bundeshaushalt ja nicht gerade besondern gut bestellt. In diesem Jahr fehlen allein 14 Milliarden EUR (Siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,218481,00.html). Vom nächsten Jahr gar nicht zu reden.
Ich habe mir gedacht, da studiert, es muß doch eine Möglichkeit geben, dieses Defizit auszugleichen. Und siehe da, es gibt eine Möglichkeit, allerdings könntet ihr mir dabei helfen. Die dazu zu verrichtende Tätigkeit, wird im Allgemeinen als angenehm beschrieben. Nämlich: Biertrinken. Na, ist doch nicht so schlimm, oder?
Also, folgender Plan: Wir trinken solange Bier, bis durch die Steuern, mit denen Bier besteuert ist, dieses Defizit ausgeglichen ist.
En Detail:
Biersteuer:
Seit dem 1. Januar 1993 wird die Biersteuer durch das Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz (BGBl I S.2150, 2158), das durch das Gesetz vom 16.August 2001 (BGBl I S. 2081, 2083) geändert wurde, geregelt. (http://www.bundesfinanzministerium.de)
Steuerbelastung je Hl Bier (ca. 5 Vol.-% Ethanol): EUR 9,45 (http://www.cbmc.org/depages/stats/st15acc.htm)
Genauer: Der Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 EUR je Grad Plato. Ein Grad Plato entspricht unfähr 1/3 Vol.-% Alk. Grad Plato ist der Stammwürzegehalt des Bieres gemessen in Gramm Stammwürze je 100 Gramm Bier - also in Gewichtsprozent. Als Stammwürze bezeichnet man alle im noch nicht vergorenen Bier gelösten Inhaltsstoffe, die nicht Wasser sind. (http://www.api.or.at/akis/texte/001/stwuebi.htm)
Allerdings fällt diese Steuer den Ländern zu. Bled.
Umsatzsteuer:
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Umsatzsteuer sind das Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 9. Juni 1999 - UStG 1999 - (BGBl I S. 1270) mit nachfolgenden Änderungen, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung i. d. F. vom 9. Juni 1999 - UStDV 1999 - (BGBl I S. 1308) mit nachfolgenden Änderungen und die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) vom 11. August 1992 (BGBl I S. 1526) mit nachfolgenden Änderungen. (http://www.bundesfinanzministerium.de)
Da schlagen wir zu. Bier wird mit 16 % besteuert. Davon bekommt der Bund 5,63 % vorab. Vom Rest die Kommunen 2,2 %, von diesem Rest 50,25 % der Bund und der Rest geht an die Länder und Kommunen. D.h. wir finanzieren den Freistaat und die Stadt Augsburg gleich mit. Aber darum gehts nicht. Is aber ne dolle Sache.
Pro Bier - ich gehe von einem Hellen aus, das im Dudelsack für 2,6 EUR verkauft wird - erhalten wir den USt-Anteil von 0,416 EUR. Davon erhält das BMF 0,216 EUR. Das enspricht, um das Defizit von 14 Milliarden EUR auszugleichen, 64,709 Millarden Bieren. Lächerlich. Das sind 323,547 Millionen Hektoliter. Das entspricht ungefähr dem jährlichen Bierausstoß der europäischen Brauereien. Selbst die täten also drüber lachen, über diese lächerliche Menge (http://www.cbmc.org/depages/indust.htm).
Die Länder verdienen daran: 12,36 Milliarden. Gar nicht zu reden von den Einkommensteuereinkünften der Brauer und Brauereiangestellten, deren Konsum, die Steuer die Lieferanten, Bierkutscher, Hopfenbauern usw. noch zahlen müssen. Da wird schon ein hübschen Sümmchenn zu Stande kommen. Ich glaube, wir finanzieren die Welt. Denkmäler wird man uns setzen. Zu Lebzeiten. Stark, was?
Geht man von einem 1/2 Liter pro 1/2 Stunde aus, also 2 Helle pro Stunde - kann man schaffen und wir sind ja nicht nur zum Vergnügen da -, braucht man 32,355 Milliarden Stunden, oder 13,481 Millionen Tage oder 3,691 Millionen Jahre, legt man ein siderisches Jahr mit 365d 6h 9min 10s oder 365,25636042 Tagen zu Grunde.
Bei 10 Mittrinkern wären wir, wenn wir morgen anfangen, am 14. April 371086 fertig. Wahrscheinlich ist da grad Karfreitag.
Problematisch ist allerdings der Gang auf die Toilette. Nicht der Gang an sich, aber die Entfernung. Es sind ja nur 10 Meter vom Tresen zum Klo. Wieder zurück sinds schon 20 m. Geht man davon aus, daß man nach 4 Bier zum Piseln geht, legt man 323 Millionen Kilometer zurück, das ist einmal zur Sonne, außenrum und wieder zurück. Nicht so tragisch. Aber, liebe Freunde, die Schuhe. Die Dinger halten grad mal ein Jahr, laut http://www.manfield.de. Wir müssen also jeder 369084 Paar Schuhe mitnehmen. Und sagen wir mal, wir putzen unsere Schuhe einmal pro Woche und nehmen dafür 10g Schuhcreme, dann bräuchten wir 191 Tonnen von dem Zeug. Hat jemand Beziehungen?
Das andere ist, die Biere täten uns 0,17 Billionen EUR kosten, womit allerdings Uwe zu reichsten Mann der Welt wird. Dagegen is ja Good Ol' B. Gates ein Chorknabe. Na, möglicherweise gibts ja Rabatt.
Wir können aber auch gleich jeder 1,4 Milliarden EUR überweisen. Tät mich mal interessieren was die Bank zu so einer Überweisung sagt.
Na denn, Prost und bis morgen
Peter.
Information des Besamungsvereins Neustadt/Aisch, Telefon: 09161/787-0, Fax: 09161/787-250
Die Auskünfte erteilte Hr. Hitz.
BESAMUNG
Bulle:
Samenabgabe: 3-15 ml. Ergibt im Durchschnitt 200 Portionen. Bis 500 Portionen sind möglich.
Kosten: Normaler Bulle: 9 DM/Port., besserer Bulle: 18 DM/Port. und Spitzenbulle: 29 DM/Port.
2/3 aller Protionen entfallen auf die 9 DM/Port.-Kategorie.
Beim Natursprung wird der Samen im Scheidenbereich abgelegt. Daher ist eine größere Menge erforderlich. Bei der künst. Befruchtung wird der Samen direkt in den Uterus gespritzt. Man benötigt nur ca. 1/10 der Menge des Natursprungs.
Die Erfolgsquote der Befruchtung liegt bei ca. 65-70%. Statistisch muß jede Kuh 1,6 mal befruchtet werden, bis sich ein Erfolg einstellt.
Der Samen wird eingefroren und ist theo. unbegrenzt haltbar. Über 10 Jahre alter Samen wird i. d. R. nicht mehr verwendet, da er gentisch veraltet ist.
Jeder Bulle muß 2-3 mal pro Woche springen. Der Bestand an Bullen in der Station beträgt ca. 140.
Ca. 600000 Rinder pro Jahr werden produziert.
Eber:
Im Gegensatz zum Bullen ist Ebersamen nicht einfrierbar. Es muß mit Frischsamen gearbeitet werden. Der Samen ist etwa 3-4 Tage haltbar.
Die Menge von bis zu 150 ml ergibt ca. 10-30 Portionen. Die gegenüber dem Bullen geringere Menge der Protionen wird durch die Anatomie der Schweine erklärt. Der Eber spritzt seinen Samen direkt in den Uterus der Sau. Das heist, Natursprung und künstl. Besamung sind identisch. Daher läßt sich die Gesamtsamenmenge nur in die o. g. Anzahl an Portionen aufteilen.
Der Samen wird mit einer Verdünnerlösung aufbearbeitet. Die Lösung beinhaltet vorallem Zucker, Salze, Traubenzucker und dest. Wasser. Es werden Tuben zu 80 ml Samenlösung hergestellt.
Die Eber werden ebenfalls 2-3 mal/Woche zum Sprung gebeten.
Eine Tube mit 80ml kostet 6,95 DM. Die Sau muß im Abstand von ca. 18 h zweimal befruchtet werden. Das ergibt Gesamtkosten von 13,90 DM.
:-) :-) :-> Grüße
Peter.
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